Kühlgeräte
Berücksichtigt wird nun, ob das Kühlgerät mit Kompressor oder lautlosem Absorbergerät arbeitet, auch die Art des Geräts (Einbaugerät, Gefriergerät, Weinklimaschrank u. a.), außerdem Anzahl und Größe der Fächer. Primär wird die Energieeffizienz aus Stromverbrauch und Kühlschrank-Volumen berechnet. Dieses Volumen wird nun ohne Schubladen oder Zwischenböden angegeben, sodass die Zahl auf dem neuen Label bei einem gleichen Modell größer ist.
Die Prüfung findet neuerdings auch bei Umgebungstemperaturen von 16 °C und 32 °C statt, nicht mehr nur bei 25 °C. In puncto Betriebsgeräusche wurde eine Luftschall-Emissionsklasse ergänzt, eingeteilt von A (am leisesten) bis D (am lautesten). Kühlgeräte, deren EEI über 125 liegt, dürfen nicht mehr verkauft werden. Für geräuscharme Kältegeräte gelten höhere Werte, auch für Weinklimaschränke, insbesondere solche mit Glastüren.
Waschmaschinen
Auf dem neuen Label beziehen sich sämtliche angegebenen Messwerte (Wasserverbrauch, Schleuderwirkungsklasse etc.) auf das Energiesparprogramm "Eco 40-60". Jede neue Waschmaschine muss so ein Programm bieten. Der angegebene Stromverbrauch bezieht sich auf 100 Waschzyklen in diesem Programm. Auf dem alten Label stand immer der Jahresverbrauch. Neu sind auch zusätzliche Schallemissionsklassen: A bekommt nur, wer leiser schleudert als 73 Dezibel. Der angegebene Spitzenwert bei den Schallemissionen wird beim Schleudern gemessen, nicht mehr – wie früher – beim Waschen.
Neue Angaben sind außerdem die maximale Wäschemenge pro Waschgang und die Programmdauer. Letztere wurde begrenzt – eine Reaktion auf Kritik an viel zu langen Laufzeiten. Künftig darf eine 8 kg-Waschmaschine im Programm „Eco 40-60“ maximal 3 Stunden und 39 Minuten benötigen, bei Teilbeladung lediglich 2 Stunden und 48 Minuten. Und auch auf die Temperatur muss fortan Verlass sein. Herkömmliche Stromspar-Geräte erreichten teils gar nicht die eingestellten 60 °C. Zukünftig muss eine Maschine die gewählte Höchsttemperatur wenigstens 5 Minuten durchhalten. Gleichzeitig wurden für Wascheffizienz und Spülwirkung nun Mindestanforderungen definiert.
Waschtrockner (Waschmaschine und Trockner in einem Gerät)
Bei Waschtrocknern gelten in puncto Waschen dieselben Änderungen wie bei Waschmaschinen. Auch hier ist z. B. das neue Labelprogramm „Eco 40-60“ verpflichtend und Grundlage für alle aufgeführten Messwerte. Und auch bei Waschtrocknern müssen 60 °C im jeweiligen Programm wirklich erreicht und 5 Minuten bestehen bleiben. Zudem müssen nun auch Waschtrockner für leicht verschmutzte Baumwollwäsche ein 20 °C-Programm anbieten. Beim Trocknen wird nach wie vor im Programm „Baumwolle schranktrocken“ gemessen. Alle angegebenen Messwerte werden in diesen Programmen ermittelt.
Geschirrspüler
Auch bei Geschirrspülmaschinen wird der Stromverbrauch nicht mehr aufs Jahr gerechnet, sondern bezieht sich auf 100 Betriebszyklen im Pflicht-Programm „Eco“. Der Wasserbrauch bemisst sich an einem Durchgang in diesem Programm, nicht mehr pro Jahr. Neu ist auch die Angabe der Programmdauer im Eco-Programm. Genauso muss die Lautstärke des Geräts in Luftschall-Emissionsklassen angegeben werden – von A für weniger als 39 Dezibel bis D für 51 Dezibel und darüber. Die Angabe der Trocknungsleistung ist weggefallen. Dafür stellt die erneuerte Ökodesign-Verordnung jedoch eine Mindestanforderung, genauso wie für die Reinigungsleistung.
Fernseher (Smart TV) und Monitore
Bei Fernsehern und Monitoren wird der Energieverbrauch nicht mehr pro Jahr bei 4 Stunden täglicher Nutzung berechnet, sondern für 1000 Stunden Nutzungsdauer. Zusätzlich wird der Bedarf des Geräts unterteilt und im 8-Bit-Modus SDR (Standard Dynamic Range) und – falls unterstützt – im 10-Bit-Modus HDR (High Dynamic Range) angegeben. Außerdem informiert das neue Label in Zentimeter und Zoll über die Bildschirmdiagonale und die Auflösung des Panels. Mit dieser Berechnungsgrundlage erreichen einige größere Geräte eine gute Energieeffizienzklasse, obgleich sie mehr Strom verbrauchen als kleine.